Die Übungsleiterpauschale ermöglicht es dir, als ehrenamtliche:r Trainer:in eine steuerfreie Aufwandsentschädigung zu erhalten.
⚠️ Wichtige Informationen:
- Maximal 3.000 € pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG)
- Gilt für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich
- Die Grenze gilt für ALLE deine Tätigkeiten zusammen
- Wenn du bereits woanders über die Übungsleiterpauschale tätig bist, musst du dies berücksichtigen
Wir informieren dich gerne genauer, wenn du Teil unseres Teams wirst!